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Kulturpalast Dresden

Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co.KG

Zeitraum 2015 - 2017
BGF 37.062 m²
Kosten 88,0 Mio. €
Auftrag 60.000 €
Lph 8

Planungsbeteiligte

Architekt gmp Architekten
von Gerkan, Marg
und Partner
Projekt- Drees & Sommer
steuerung GmbH
Statik Prof.Pfeifer &
Partner
Brand- hhpberlin
schutz
Prüfung RJP GmbH
HLS IB Rathenow
Akustik Peutz Consult
GmbH

Instandsetzung, Modernisierung und Umbau Kulturpalast Dresden Fachbauleitung Brandschutz

Vereinbarte Leistungen der Fachbauleitung Brandschutz (Lph 8):

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept bzw. wird erkannt, inwieweit eine Fortschreibung des Brandschutzkonzepts oder die Änderung der Genehmigung erforderlich ist
  • Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigen- und Sachkundigennachweise für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Abnahmen / Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellen eines Statusberichtes, einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

Aufgrund der objektspezifischen Besonderheiten wurde für das BV Instandsetzung, Modernisierung und Umbau Kulturpalast Dresden eine gesonderte Fachbauleitung Brandschutz im Sinn von § 56 (2) SächsBO eingerichtet, welche die Umsetzung des Brandschutznachweises überprüft. Sie stellt die Verwendung von Baustoffen, Bauprodukten und Bausätzen konform zu den Anforderungen der Verwendbarkeits- nachweise, durch Überprüfung der prinzipiellen Übereinstimmung und einer systematisch-stichprobenartigen Kontrolle, sicher.
Mitwirken bei den Vorbereitungen, sowie die Teilnahme bei Abnahmen sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen durch Prüfsachverständige und Sachkundige gehören ebenfalls zu den Leistungen der Fachbauleitung Brandschutz.
Gemäß Erläuterungen zur AHO erfolgt zur Sicherstellung der systematischen Kontrolle „eine Prüfung einzelner brandschutzrelevanter Bauprodukte und –arten auf Übereinstimmung der Ausführung mit den einschlägigen Nachweisen über die Verwendbarkeit.“

Qualifikationen
Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV) Fachbauleiter Brandschutz (TÜV)